Am Samstag, den 1. August, wurden wir von der Landeswarnzentrale telefonisch über einen gemeldeten Brandverdacht in der Pierer-Au verständigt. Daraufhin wurden unsere Kameraden mittels stiller Alarmierung zum Einsatz gerufen. Die Anruferin erwartete die Einsatzkräfte bereits vor Ort und lotste diese zur gemeldeten Einsatzstelle.
Bei der Erkundung stellte sich heraus, dass eine Feuerstelle trotz der aktuell geltenden Waldbrandschutz-Verordnung entzündet und anschließend unbeaufsichtigt sowie ohne vollständig abgelöscht zu werden zurückgelassen worden war.
Zur Aufnahme des Sachverhalts wurde die Polizei nachalarmiert.
Da die Einsatzstelle nur schwer zugänglich war, wurde die Feuerstelle mit den Löschrucksäcken abgelöscht. Das Löschwasser wurde dabei mehrfach mit Kanistern aus dem nahegelegenen Steyrfluss geholt, um die Feuerstelle sowie den umliegenden Waldboden großzügig zu bewässern.
Nach Rücksprache mit der Polizei wurde an der Feuerstelle ein Ausdruck der aktuell geltenden Waldbrandschutz-Verordnung angebracht, um Badegäste auf das bestehende Verbot aufmerksam zu machen.
Wir appellieren eindringlich an die Bevölkerung, die Waldbrandschutz-Verordnung unbedingt einzuhalten. Die anhaltende Trockenheit sorgt dafür, dass bereits ein kleiner Funke ausreichen kann, um einen folgenschweren Wald- oder Vegetationsbrand auszulösen.